Was ist zu tun?
Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, den Hausarzt
oder die Arzt-Notrufzentrale benachrichtigen.
Totenschein bzw. Todesbescheinigung wird ausgestellt.
Wenn der Tod im Krankenhaus, Heim oder Hospiz eingetreten
ist, wird der Arzt von dort aus benachrichtigt. Mit dem Bestattungshaus Kontakt aufnehmen.
Das Standesamt benötigt für die Ausstellung der Sterbeurkunden den Totenschein und:
- bei Ledigen die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- oder den Familienbuchauszug -und-
- bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Formalitäten:
Benachrichtigung an Krankenkasse, Versicherungen, Rentenversicherung (evtl. Antrag auf Rentenvorschusszahlung stellen)
- Wohnung kündigen
- Zeitungen abbestellen
- Telefon abmelden
- Nachsendeantrag bei der Post stellen
- Bank/Sparkasse informieren
- Falls ein Testament vorhanden ist, dieses zur Eröffnung zum Nachlassgericht bringen
- Sollte ein Erbschein benötigt werden, diesen beim Nachlassgericht beantragen
Ich übernehme viele dieser Aufgaben und bin gerne jederzeit behilflich.
